Liebe Eltern,
auf Grundlage der Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erhalten die Bezirksregierungen und das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) unmittelbar Meldungen, ob extreme Witterungsverhältnisse (z.B. Glatteis, Unwetter, etc.) vorliegen. In diesen Fällen entscheidet, basierend auf den Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes, das Krisenmanagement der einzelnen Bezirksregierungen nach Rücksprache mit dem schulischen Krisenbeauftragten des MSB, ob das Ruhen des Unterrichts in Präzenz angekündigt werden soll. Betrifft das Unwetter das gesamte Bundesland NRW kann das Ministerium für Schule und Bildung über einem landesweitem Ruhen des Unterrichts in Präzenz entscheiden.
In vielen Fällen gibt es keine landesweite Regelung. Dann gilt der Runderlass 12-51 Nr.1 (https://bass.schulwelt.de/pdf/15402.pdf) zur "Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen".
DEMNACH ENTSCHEIDEN DIE ELTERN, OB DER SCHULWEG ZUMUTBAR UND SICHER IST.
Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend über Sdui zu informieren.
Sollte die Schulleitung oder der Schulträger entscheiden, dass Unterricht nicht stattfindet, informiert die Schule alle Eltern auf der Homepage.