Schuleingangsphase


Die Schuleingangsphase


(BASS 1-1 Schulgesetz § 11, Abs. 2)

„Die Klassen  1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt. Darin werden die Schülerinnen und Schüler nach Entscheidung der Schulkonferenz entweder getrennt nach Jahrgängen oder in jahrgangsübergreifenden Klassen (wie hier an der GGS Bensberg) unterrichtet…“.

Die Schulkonferenz kann frühestens nach vier Jahren über die Organisation der Schuleingangsphase neu entscheiden. Die Schuleingangsphase dauert in der Regel zwei Jahre. Sie kann aber auch in einem Jahr oder in drei Jahren durchlaufen werden.